Zum fünf­jäh­ri­gen Jubi­lä­um: Arbeits­hil­fe „Die Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit im Landesaufnahmegesetz“

Heu­te kann es reg­nen, stür­men oder schneien ♩ ♪

Und das nicht nur, weil wir jetzt April haben, son­dern weil das damals umfäng­lich novel­lier­te Lan­des­auf­nah­me­ge­setz heu­te sein fünf­jäh­ri­ges Jubi­lä­um fei­ert. Seit dem 1. April 2016 bil­det es die gesetz­li­che Grund­la­ge unse­rer täg­li­chen Arbeit in den Berei­chen Migra­ti­on und Inte­gra­ti­on in Brandenburg.

Zur Fei­er des Tages haben wir etwas ganz Beson­de­res für Sie:

In unse­rer heu­te erschie­ne­nen Arbeits­hil­fe „Die Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit im Lan­des­auf­nah­me­ge­setz“ geben wir einen Über­blick über die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an die Migrationssozialarbeit.

Fol­gen­de The­men ste­hen dabei im Mittelpunkt:

  • Die Auf­ga­ben­wahr­neh­mung im Land
  • Die Berei­che und Zie­le der Migrationssozialarbeit
  • Die Auf­ga­ben der Sozialarbeitenden
  • Die Qua­li­täts­stan­dards
  • Die Erstat­tungs­pau­scha­len

Der April steht bei uns ganz im Zei­chen des Landesaufnahmegesetzes:

Nächs­ten Don­ners­tag, am 8. April, spre­chen wir beim Digi­Di mit dem FMI über das The­ma „Anla­ge 4 Lan­des­auf­nah­me­ge­setz-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung – Ein Gewinn für die Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit?“.

Am 21. April haben Sie dann die Gele­gen­heit, bei unse­rem Online-Ver­net­zungs­tref­fen „Das Lan­des­auf­nah­me­ge­setz: Bestands­auf­nah­me aus Sicht der Pra­xis“ Bilanz der ver­gan­ge­nen fünf Jah­re zu zie­hen und sich über die bevor­ste­hen­de Novel­lie­rung auszutauschen.