Bereich Flucht und Asyl

Als beson­ders schutz­be­dürf­tig gel­ten: Min­der­jäh­ri­ge, Men­schen mit Behin­de­rung oder psy­chi­schen Erkran­kun­gen, Schwan­ge­re, Allein­er­zie­hen­de, Opfer von sexu­el­ler Gewalt, älte­re Men­schen, LSBTIQ-Per­so­nen (Les­ben, Schwu­le, Bi-, Trans- und Intersexu­el­le sowie quee­re Men­schen). 

Sil­via Halpap

Bereich Flucht und Asyl
silvia.halpap(at)isa-brb.de
Tele­fon: 0157 56004816

Julia Mül­ler

Bereich Flucht und Asyl
j.mueller(at)isa-brb.de
Tele­fon: 0176 74167360

Kon­text
Ein­zel­ne Grup­pen der Bevöl­ke­rung sind beson­ders ver­letz­lich, sei es auf­grund ihrer kör­per­lichen oder see­li­schen Ver­fas­sung oder wegen ihrer sozio­öko­no­mi­schen Situa­ti­on. Auch eine gro­ße Anzahl geflüch­te­ter Men­schen gehört zu die­ser Grup­pe. Sie zäh­len im inter­na­tio­na­len Recht zu den beson­ders Schutzbe­dürf­ti­gen.  

Die­se Men­schen benö­ti­gen nach ihrer Ankunft in Deutsch­land ein höhe­res Maß an Bera­tung und Beglei­tung. Die Euro­päi­sche Auf­nah­me­richt­li­nie gibt vor, dass nach der Auf­nah­me beson­ders vul­nerabler Geflüch­te­ter dafür Sor­ge getra­gen wer­den muss, die Schutz­be­dürf­tig­keit durch adäqua­te Ver­fah­ren fest­zu­stel­len. Vor allem im Asyl­ver­fah­ren und bei gesund­heit­li­cher und psy­cho­so­zia­ler Ver­sor­gung haben sie beson­de­re Rech­te. Die Ein­lei­tung der ent­spre­chen­den Ver­fah­ren und die Umset­zung der Maß­nah­men fal­len neben der Bera­tung und Beglei­tung häu­fig ins Auf­ga­ben­feld der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit. Dem­zu­fol­ge müs­sen Fach­kräf­te in den Berei­chen Migra­ti­on und Inte­gra­ti­on dafür gewapp­net sein, beson­de­re Schutz­be­dürf­tig­keit zu erken­nen sowie betrof­fe­ne Klient*innen über ihre beson­de­ren Rech­te und Zugän­ge zu infor­mie­ren und die­se gege­be­nen­falls gel­tend zu machen.

Ange­bo­te und The­men­schwer­punk­te des Fach­be­reichs
Die ziel­ge­rich­te­te Unter­stüt­zung im Umgang mit beson­ders Schutz­be­dürf­ti­gen ist Kern­auf­ga­be des Fach­be­reichs. Um den pro­fes­sio­nel­len Hand­lungs­rah­men der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­bei­ten­den zu erwei­tern, ver­mit­telt der Fach­be­reich Grund­la­gen­wis­sen und aus­ge­wähl­te Metho­den der päd­ago­gi­schen Arbeit. Das Unter­stüt­zungs­an­ge­bot umfasst Bera­tung und ver­schie­de­ne bedarfs­ge­rech­te Ver­an­stal­tungs­for­ma­te sowie die bran­den­burg­wei­te Ver­net­zung mit Akteur*innen der psy­chi­schen Gesund­heit. Es haben sich unter ande­rem fol­gen­de The­men­schwer­punk­te herausgebildet:

Asyl­recht und Lan­des­auf­nah­me­ge­setz
Das Land Bran­den­burg schuf mit der Novel­lie­rung des Lan­des­auf­nah­me­ge­set­zes sowie der dazu­ge­hö­ri­gen Durch­füh­rungs­ver­ord­nung im Jahr 2016 ein Instru­ment, das die Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit im Land defi­niert und regelt. Dabei gehen die Auf­ga­ben der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­bei­ten­den weit dar­über hin­aus, ihre Klient*innen unter­zu­brin­gen, zu ver­sor­gen und bei ihren behörd­li­chen Erle­di­gun­gen zu unter­stüt­zen. Viel­mehr zeich­net sich ihre Arbeit durch mul­ti­dis­zi­pli­nä­re Ansät­ze aus, die beson­de­re Kom­pe­ten­zen sowie Rechts­kennt­nis­se erfor­dern. 
 

Beson­de­re Schutz­be­dürf­tig­keit im Recht
Die Euro­päi­schen Auf­nah­me­richt­linie (2013/33/EU) bil­det die Grund­la­ge für die beson­de­ren Rech­te, die sich für vul­nerable Geflüch­te­te erge­ben. Alle Mit­glied­staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on haben dem­nach die Auf­ga­be, beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge zu iden­ti­fi­zie­ren und ange­mes­sen zu ver­sor­gen. Dafür bedarf es Sen­si­bi­li­sie­rung, Wis­sens­ver­mitt­lung und Aus­tausch hinsicht­lich der Aner­ken­nungs­grün­de, Rech­te und Abschie­be­hin­der­nis­se im Asyl­ge­setz sowie zur Ver­an­ke­rung des Umgangs mit beson­ders Schutz­be­dürf­ti­gen im Lan­des­auf­nah­me­ge­setz. 

Trau­ma­sen­si­bles Arbei­ten und Traum­a­päd­ago­gik
Der Anteil der trau­ma­ti­sier­ten und damit beson­ders schutz­be­dürf­ti­gen Flücht­lin­ge in Deutsch­land wird auf 40 Pro­zent geschätzt. Es dau­ert mit­un­ter sehr lan­ge, bis sie in adäqua­te Ver­sor­gungs­struk­tu­ren gelangen. Das bedeu­tet auch, dass Fach­kräf­te der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit psy­cho­t­rau­ma­to­lo­gi­sches Wis­sen benö­ti­gen, um Trau­ma­fol­ge­pro­ble­ma­ti­ken zu erken­nen und sich die­ser im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten anzu­neh­men. Mit­hil­fe einer bin­dungs- und trau­ma­sen­si­blen Grund­hal­tung sowie Kom­pe­ten­zen zur Her­stel­lung eines siche­ren Ortes für eine pro­fes­sio­nel­le Bezie­hungs­ge­stal­tung kön­nen Klient*innen sta­bi­li­siert und ihnen eine Hil­fe­stel­lung zur Bewäl­ti­gung ihrer trau­ma­ti­schen Erleb­nis­se gege­ben wer­den. 

Umgang mit psy­chisch Belas­te­ten – Kol­le­gia­le Fall­be­spre­chung
Unter den Fach­kräf­ten in der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit besteht ein hoher Bedarf an kol­le­gia­lem Aus­tausch. Eine rei­ne Wis­sens­ver­mitt­lung zu flucht- und migra­ti­ons­spe­zi­fi­schen The­men ist nicht aus­rei­chend. Auch die Stär­kung per­sön­li­cher Kom­pe­ten­zen im Umgang mit psy­chisch Belas­te­ten hat sich in der Ver­gan­gen­heit als sinn­voll erwie­sen. Das Inter­vi­si­ons­for­mat des FMI hat zum Ziel, den pro­fes­sio­nel­len und lösungs­ori­en­tier­ten Aus­tausch unter Kolleg*innen anzu­re­gen und die Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­bei­ten­den somit zu ent­las­ten. Ent­lang selbst gewähl­ter Fall­kon­stel­la­tio­nen und unter pro­fes­sio­nel­ler psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Anlei­tung wer­den ver­schie­de­ne Hand­lungs­op­tio­nen erör­tert. Durch den Erfah­rungs­aus­tausch mit den ande­ren Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­bei­ten­den wird den Teil­neh­men­den die Gele­gen­heit gege­ben, neue Stra­te­gien für ihre Arbeit zu ent­wi­ckeln und der eige­nen Über­las­tung ent­ge­gen­zu­steu­ern. 

Prä­ven­ti­on sexu­el­ler Gewalt gegen Kin­der
Sexu­el­le Gewalt gegen Kin­der nimmt zu. In den Jah­ren 2016 bis 2019 haben sich die Zah­len mehr als ver­dop­pelt. Allein in Deutsch­land wer­den jeden Tag durch­schnitt­lich 43 Fäl­le regis­triert. Die Dun­kel­zif­fer dürf­te deut­lich höher sein. Es gibt sie in allen Gesell­schafts­schich­ten, unab­hän­gig von der Her­kunft. Um betrof­fe­nen Kin­dern hel­fen zu kön­nen, müs­sen Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­bei­ten­de sowie ande­re Fach­kräf­te ent­spre­chend sen­si­bi­li­siert und geschult wer­den. Sie müs­sen im Fal­le eines Ver­dachts hand­lungs­fä­hig sein.