Ange­wand­te Rechts­grund­la­gen für die Arbeit mit Geflüchteten

Am 17. und 18. August 2020 führ­te das FMI in den luf­ti­gen Räu­men des Bür­ger­hau­ses am Schlaatz in Pots­dam die Auf­bau­fort­bil­dung „Asyl­recht­li­che, aus­län­der­recht­li­che und sozi­al­recht­li­che Grund­la­gen in der Bera­tung mit Geflüch­te­ten“ durch.

Durch die Ver­an­stal­tung führ­te die erfah­re­ne Voll­ju­ris­tin Andrea Wür­din­ger — natür­lich unter sorg­fäl­ti­ger Ein­hal­tung der Vor­ga­ben zum Gesund­heits­schutz. Die Teil­neh­men­den brach­ten zahl­rei­che Fäl­le aus ihrem Berufs­all­tag in Unter­künf­ten, Fach­be­ra­tungs­diens­ten und Ver­wal­tung mit. Die­se wur­den an den zwei Tagen gemein­sam und lösungs­ori­en­tiert bearbeitet.