Schutz­su­chen­de in Brandenburg

Heu­te vor 72 Jah­ren ver­ab­schie­de­ten die Ver­ein­ten Natio­nen die All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te. Aus Arti­kel 14 ergibt sich das Recht, in ande­ren Län­dern Asyl zu suchen. Wir beglei­ten die Inte­gra­ti­on der­je­ni­gen, die Bran­den­burg ihr neu­es Zuhau­se nen­nen. Aber von wie vie­len spre­chen wir eigentlich?

Laut dem Medi­en­dienst Inte­gra­ti­on steht Bran­den­burg in Sachen Diver­si­tät an der Spit­ze der ost­deut­schen Bun­des­län­der: Gan­ze 8,6 Pro­zent der Brandenburger*innen haben einen Flucht- oder Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Über die Hälf­te davon ist im Besitz einer aus­län­di­schen Staats­bür­ger­schaft. Von ihnen ist jede drit­te Per­son als Schutzsuchende*r gekom­men. Bei der letz­ten Erhe­bung Ende 2019 waren es um die 40 700 Per­so­nen. Im Ver­gleich: deutsch­land­weit war es nur etwa jede sechste.