Zum fünf­jäh­ri­gen Jubi­lä­um: Arbeits­hil­fe „Die Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit im Landesaufnahmegesetz“

Seit dem 1. April 2016 bil­det das novel­lier­te Lan­des­auf­nah­me­ge­setz die gesetz­li­che Grund­la­ge unse­rer täg­li­chen Arbeit in den Berei­chen Migra­ti­on und Inte­gra­ti­on in Brandenburg.
Die Arbeits­hil­fe gibt einen Über­blick über die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen an die Migrationssozialarbeit. 

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