Ver­an­stal­tungs­hin­weis: MSA II & Integrationspauschale

Am 26. Mai um 17 Uhr ver­an­stal­tet der Flücht­lings­rat Bran­den­burg eine offe­ne Sit­zung. The­ma ist die unge­wis­se Finan­zie­rung der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit II und der Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le in den kom­men­den Haushaltsjahren.

Für die Bereit­stel­lung von Inte­gra­ti­ons­an­ge­bo­ten erhal­ten die bran­den­bur­gi­schen Kom­mu­nen seit 2019 eine Inte­gra­ti­ons­pau­scha­le in Höhe von 300 Euro pro auf­ge­nom­me­ne Per­son. Zusätz­lich wer­den durch die MSA II sozi­al­ar­bei­te­ri­sche Ange­bo­te für blei­be­be­rech­tig­te Geflüch­te­te in den drei Jah­ren nach ihrer Aner­ken­nung finanziert.

Neben der Bedeu­tung die­ser lan­des­fi­nan­zier­ten Ange­bo­te sol­len auf der Sit­zung auch Stra­te­gien für deren Erhalt bespro­chen werden. 

Wei­ter Infor­ma­tio­nen zur Zoom-Ver­an­stal­tung fin­den Sie unter: https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/26–5‑17-uhr-offene-sitzung-migrationssozialarbeit-ii-und-integrationspauschale-ziele-wirkung-und-folgen-einer-moeglichen-streichung/